1. Allgemeines
Unten angegebene Liefer-, Zahlungs- und Einkaufsbedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen. Die Annahme von Lieferungen und Leistungen oder deren Bezahlung bedeuten keine Zustimmung zu den Verkaufsbedingungen des Bestellers/Lieferers.
Entgegenstehende Geschäftsbedingungen gelten nur dann als vereinbart, wenn ihre Geltung durch uns schriftlich bestätigt ist.
2. Angebote/Vertragsabschluss
Unsere Angebote u.ä. sind stets freibleibend. Alle Aufträge sowie schriftliche und fernmündliche Abmachungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer Bestätigung. Angebote, die durch Kalkulationen mit veränderten Parametern (Teilegewicht, Werkzeuggröße) abgegeben wurden, sind einer Nachkalkulation vorbehalten.
Von uns gewährte Rabatte gelten nur, wenn der Käufer das von uns gesetzte Zahlungsziel einhält. Anderenfalls sind wir berechtigt, Rabatte zurückzunehmen und die Forderungen in voller Höhe zu verfolgen.
Die von uns angegebenen Preise gelten grundsätzlich zu den vereinbarten Lieferbedingungen. Erhöhen sich die Preise für Roh-, Hilfs-, und Betriebsstoffe oder für Energie bzw. tariflich vereinbarte Löhne und Gehälter sowie den Betrieb belastende Steuern, so erhöhen sich die vereinbarten Lieferpreise in dem hierdurch berechtigten Umfang. Den Nachweis haben wir zu führen.
3. Unsere Bestellungen
Bestellungen können durch uns schriftlich widerrufen werden, wenn Sie sie nicht innerhalb von 2 Wochen nach Eingang schriftlich angenommen haben (Auftragsbestätigung).
Änderungen oder Ergänzungen der Bestellungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.
Die Weitergabe der Aufträge an Dritte ist ohne unsere schriftliche Zustimmung unzulässig und berechtigt uns teilweise oder ganz zum Vertragsrücktritt.
4. Unsere Lieferungen
Die Lieferzeit beginnt nach Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen.
Die im Angebot angegebene Lieferfrist kann wegen unvorhersehbarer Ereignisse und sonstiger Umstände, die nicht von uns zu vertreten sind, angemessen verlängert werden.
Wird eine vereinbarte Lieferfrist nicht eingehalten, so können Sie nach Ablauf einer uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
Weitergehende Ansprüche aus Verzug sind ausgeschlossen.
Teillieferungen sind zulässig.
Soweit eine Bestellung auf Abruf erfolgt ist, sind wir berechtigt, nach Ablauf von 6 Monaten ab Datum der Auftragsbestätigung, die Abnahme der noch nicht abgerufenen Menge zu veranlagen und diese zu berechnen. Wir behalten uns Über- bzw. Unterlieferungen in Höhe von bis zu 10% der bestellten Menge vor.
5. Gefahrenübergang und Versand
Der Gefahrenübergang und die Art des Versandes erfolgen gemäß der vereinbarten Lieferbedingungen.
6. Beanstandungen/Mängelhaftung
Sie sind verpflichtet, die von uns gelieferte Ware sofort zu überprüfen. Beanstandungen können nur innerhalb von 8 Tagen nach Eingang der Ware beim Empfänger auf schriftlichem Weg uns gegenüber geltend gemacht werden. Erweist sich eine Mängelrüge als begründet, so leisten wir kostenlos Ersatz durch Nachbesserung, Neulieferung oder schreiben den Rechnungsbetrag bzw. Minderwert gut. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz des entgangenen Gewinns oder Ersatz von Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Ersetzte bzw. durch Gutschrift oder durch nicht in Rechnungsstellung beanstandete Waren werden unser Eigentum und sind uns auf Verlangen auf unsere Kosten zurückzusenden. Bei Nichtaushändigung sind wir zur Berechnung berechtigt. Eigenmächtige Nacharbeiten haben den Verlust der Mängelansprüche zur Folge. Mängelrügen entbinden Sie nicht von Zahlungsverpflichtungen. Aufrechnungs- und Zurückhaltungsrechte sind ausgeschlossen.
7. Lieferqualität und Muster
Erstmuster sind für uns hinsichtlich der Maßhaltigkeit, Eigenschaften, Material bindend sobald eine Freigabe durch Sie erfolgt ist. Ist eine Freigabe, trotz Nachfrist, nicht erfolgt, so gelten die Muster als angenommen und somit die Serie als freigegeben.
Falls keine Erstmusterung erfolgt, muss die bis zum Zeitpunkt des Eintreffens der Beanstandung produzierte Ware von Ihnen abgenommen und bezahlt werden.
8. Eigentumsvorbehalt
Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages unser Eigentum sowie auch dann, wenn vorhergegangene oder nachfolgende Rechnungen noch nicht bezahlt sind. Im Falle der Weiterverarbeitung mit anderen Teilen zu neuen Produkten oder bei Verbindung mit Fremdmaterial erwerben wir Miteigentum, das Sie für uns zu verwahren haben.
Durch Wiederverkauf der neuen Produkte werden die entstehenden Forderungen mit allen Nebenrechten uns bereits hiermit abgetreten. Noch nicht bezahlte Ware darf nicht verpfändet oder zur Sicherheit übereignet werden. Pfändungen seitens anderer Gläubiger sind uns unverzüglich mitzuteilen.
9. Werkzeuge/Formen/Muster/Geheimhaltung
Von uns überlassene Werkzeuge, Formen, Muster, Modelle, Profile, Zeichnungen, Normblätter, Druckvorlagen und Lehren dürfen, ebenso wie danach hergestellte Gegenstände oder Teile, ohne unsere schriftliche Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben werden. Sie sind gegen unbefugte Einsichtnahme oder Verwendung zu sichern.
Werkzeuge für Nachbestellungen sind sorgfältig aufzubewahren und zu versichern.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Soweit sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Erfüllungsort Ruhla.
Gerichtsstand ist Eisenach. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
11. Anwendbares Recht
Für sämtliche Rechtsbeziehungen zum Besteller findet unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf ausschließlich deutsches Recht Anwendung, auch wenn der Besteller seinen Firmensitz im Ausland hat.
12. Salvatorische Klausel
Sollten Teile dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Vereinbarungen gleichwohl wirksam.
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